Steuern
Die Auflistung soll einen groben Überblick über die wichtigsten Steuerfreibeträge und Steuersätze eines privaten Haushaltes vermitteln.
Steuerfreigrenzen |
Nutzen |
Betrag 2012 in €
|
Grundfreibetrag A* |
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden keine Einkommens-Steuern abgezogen
|
8.004,- |
Grundfreibetrag V* |
Siehe oben
|
16.008,- |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag = WK-Pausbetrag |
Falls nicht höhere Werbungskosten in Privathaushalten nachgewiesen wird, wird automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen
|
1000,- |
Sparer-Pauschbetrag A |
Bis zu diesem Betrag bleiben Ihre Zinseinnahmen, Dividendenauszahlungen sowie Aktienkursgewinne steuerfrei
|
801,- |
Sparer-Pauschbetrag V |
Siehe oben
|
1.602,- |
*A= Alleinstehend, *V=Verheiratet
Wichtige Steuersätze:
Steuerart |
Beschreibung |
Prozentsätze
|
Einkommenssteuertarif: G* Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz |
= Lohnsteuer Minimaler Einkommenssteuersatz
Maximaler Einkommenssteuersatz
|
14% (ab 8.005,-) 42 % (ab 52.882,-) 45% (ab 250.001,-) |
Solidaritätszuschlag |
Seit 1998 ist jeder Steuerpflichtige verpflichtet diesen Beitrag zu zahlen
|
5,5 % von der Einkommenssteuer |
Kirchensteuer (Freiwillig) |
Bei Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft, Höhe des Prozentsatzes abhängig vom Bundesland
|
8% - 9% von der Einkommenssteuer |
Abgeltungssteuer |
Muss auf alle Kapitaleinkünfte gezahlt werden wie beispielsweise: Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne |
25 % + Soli (5,5 %) à 26,375 % + evtl. Kirchensteuer |
G*=Grundtarif für Alleinstehende
Ein Beispiel um das Zusammenwirken der Freigrenzen auf das zu zahlende Bruttoeinkommen zu veranschaulichen
Herr Mustermann hat 2011 ein zu versteuerndes Einkommen (Bruttogehalt) von 30.000,- € erhalten.
Außerdem hat er Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) in Höhe von 2000,- € erzielt.
Wie viel Steuern muss Herr Mustermann zahlen?
Die Einkommenssteuer lässt sich ganz einfach anhand der EST-Grundtabelle ablesen.
http://www.hans.de/media/download_gallery/Einkommensteuer_Grundtabelle_2012.pdf, Auf diesem Link können Sie ihre persönliche Einkommenssteuerpflicht nachschauen. (Angaben ohne Gewähr)
Zu versteuerndes Einkommen (Bruttogehalt) 30.000,- €
Grundfreibetrag: 8.004,- € (Keine Steuerpflicht)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000,- € (Werbungskostenabzug)
à Bis zu einem Bruttoeinkommen von 9.004,- € wird keinem Arbeitnehmer Steuern abgezogen
Einkommensteuer: 5.625,-
Solidaritätszuschlag: 309,- (5,5% von der Einkommenssteuer)
Kirchensteuer (freiwillig): 450,- (8% von der Einkommenssteuer)
Gesamte Einkommens-steuerbelastung: 6.384,- (Bei einem Bruttogehalt von 30.000,-)
Neben der Einkommensteuer müssen Sie auch noch die gesetzlichen Sozialversicherungen von Ihrem Bruttogehalt abziehen. Diese werden zur Hälfte von Ihnen und zur anderen Hälfte von Ihrem Arbeitgeber gezahlt
Sozial-Versicherungen 2012 |
AN-Anteil in % |
AG-Anteil in % |
Gesamt in % |
Beitragsbemessungs-grundlage* in € |
Krankenversicherung |
Allgemein: 8,20 Ermäßigt: 7,90 |
Allgemein: 7,30 Ermäßigt: 7,00 |
Allgemein: 15,5 Ermäßigt: 14,9 |
3.825,- |
Rentenversicherung |
9,80 |
9,80 |
19,60 |
West: 5.600,- Ost: 4.800,-
|
Arbeitslosenversicherung |
1,50 |
1,50 |
3,00 |
West: 5.600,- Ost: 4.800,-
|
Pflegeversicherung Kinderlose ab 23 Jahre |
0,975 +0,25 |
0,975 0,00 |
1,95 2,20 |
3.825,- |
Unfallversicherung |
|
100 % vom AG |
|
|
Summe: |
20,475 % 20,725 % (Kinderlose) |
19,575 % + Unfall-Versicherung |
40,05 % |
|
*Die monatliche Grenze bis zu der die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Für den Betrag des Bruttogehalts der die Beitragsbemessungsgrundlage übersteigt, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.
Zusammenfassung: (Gehalt/Lohn eines Arbeitnehmers)
Bruttogehalt (jährllich) 30.000,00 € (100,00 %)
./. Einkommenststeuer (Soli & Kirchensteuer) 6.384,00 € (siehe oben/ 21,28 %)
./. Sozialversicherungen 6.142,50 € (30.000,- * 20,475%)
Nettoeinkommen 17.473,50 € (58,245 %)
--> 41,755 % wurden an Steuern und Sozialversicherungen bei einem Bruttogehalt von 30.000,- € abgezogen
Erzielte Kapitalerträge: 2.000,-
./. Sparer-Pauschbetrag 801,-
Zu versteuernde Kapitalerträge: 1.199,-
Abgeltungssteuer 300,00 (1.199,- * 25%)
Solidaritätszuschlag 16,50 (300,- * 5,5%)
Gesamte Kapitalertragssteuern 316,50
Erzielte Kapitalerträge 2.000,00 € (100,00 %)
./. Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) 316,50 € (26,375 %)
Versteuerte Kapitalerträge 1.683,50 € (73,625 %)